Neuartige Rundfunkempfangsgeräte

11. Januar 2007 - gesus - Lesezeit: 1 - 2 min.

gedanken gesusblog

Ein neuer juristischer Begriff wurde mit dem Jahr 2007 eingeführt… der Begriff des “neuartigen Rundfunkempfangsgerätes“. Er kam mit dem achten Änderungsvertrag zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Nun sind Rundfunkempfangsgeräte definiert als

`[…] technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.`

Vereinfacht gesprochen: Internet PCs und auch Geräte wie UMTS-Mobiltelefone sind gemeint. Hierfür fällt ab diesem Jahr eine Rundfunkgebühr von 5,52 EUR/ Monat an (sofern nicht schon andere Geräte angemeldet sind). Rechner ohne Soundausgabe gehören nicht dazu.

Eine wirklich treffende Reaktion darauf sieht man hier (ein Bisschen warten nachdem du auf den Link geklickert; hast da tut sich noch was )

via yetzt

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