Alkoholkonsum in Venlo

5. Mai 2007 - gesus - Lesezeit: 2 min.

gedanken gesusblog

Bei meiner allmorgendlichen Lektüre der herumliegenden Zeitungen in der S-Bahn wurde ich letztens auf einen Artikel der Rheinischen Post aufmerksam.

Dort wurde berichtet, dass im netten, kleinen Nachbarstädtchen Venlo in den Niederlanden ab dem 1. Mai 2007 ein allgemeines Alkoholverbot bestehe. Das Verbot beziehe sich nunmehr nicht mehr - wie das frühere “drankverbod” - auf den Konsum alkoholischer Getränke in ausgewählten Stadtvierteln, sondern erstrecke sich nunmehr auf den gesamten öffentlichen Bereich des Stadtgebietes.

Als Gründe für diese Ordnungsregel, die “der Einfachheit” halber vom Gemeinderat beschlossen wurde, werden Pöbeleien, Diebstähle, Uringestank und auf der Straße liegende Menschen angegeben. Wer jetzt alkoholtrinkend in der Öffentlichkeit erwischt wird, kann mit einem mehrwöchigen Platzverweis rechnen.

Jaja, ein weiterer Fall von “Bekämpfung der Symptome, nicht der Ursache”. Großartig, diese Rechtsliberalen. Was wir nicht wollen, das verbieten wir… ganz großes Kino (In ähnlicher Weise lachhaft ist sicherlich auch das geplante Rauchverbot in Coffee Shops).

Hierzulande steht einem staatlichen Eingriff bezüglich Trinken in der Öffentlichkeit immerhin noch das Grundgesetz entgegen. Die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 Grundgesetz) schützt dieses Handeln und auch die regional vorhandenen Trinkverbote in der Öffentlichkeit werden nur dann angewendet, wenn eine Belästigung Dritter vorliegt.

Aber das störende Grundgesetz lässt sich ja auch bei Bedarf ändern…

via Rheinische Post vom 3. Mai 2007

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